Maßnahmen & Monitoring

Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Maßnahmen dienen dazu, entweder die Größe, die Wahrscheinlichkeit oder die Häufigkeit von negativen Umweltauswirkungen zu vermeiden oder zu verringern. Augenmerk sollte auf deren (ökologische) Wirksamkeit und Angemessenheit sowie das Verhältnis von Aufwand zu Nutzen gelegt werden. 

Ein weiterer entscheidender Aspekt sollte schließlich die Überlegung sein, ob aufgrund von Ursache-Wirkungs-Beziehungen - sofern diese überhaupt eindeutig oder auch nur einigermaßen zuordenbar sind - die Maßnahmen adäquat geeignet sind, zur Vermeidung und Minderung oder allenfalls Verstärkung von Effekten beizutragen.

Folgende Fragestellung sind bei der Identifizierung und Beschreibung von Maßnahmen zu beantworten:

  • Wozu werden die einzelnen Maßnahmen festgelegt, zum Beispiel zur Erreichung welcher Ziele?
  • Wie wirksam und relevant sind die Maßnahmen, wann tritt deren Wirksamkeit ein und wie lange hält sie an?
  • Wer ist für deren Umsetzung zuständig (Bund, Land, Gemeinde)?
  • Wer sind die Adressaten der Maßnahmen, das heißt wer ist für deren Umsetzung bzw. Implementierung verantwortlich (private Stellen, öffentliche Stellen, Betriebe)?
  • Wann bzw. bis wann müssen die Maßnahmen umgesetzt werden (idealerweise unter Festlegung eines Terminplans)?
  • Wie kann deren Umsetzung sichergestellt werden?

Monitoring - Überwachung der Umweltauswirkungen

In einem geeigneten Zeitintervall ist zu überprüfen, ob die getroffenen Annahmen mit den tatsächlich eintretenden Umweltauswirkungen übereinstimmen. Hierbei ist auch zu überwachen, ob die eingesetzten Maßnahmen wirksam sind. Dadurch können unter anderem auch frühzeitig unvorhergesehene negative Auswirkungen ermittelt und geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen werden (Erfolgskontrolle).

Funktionen und Zweck

  • Ermittlung erheblicher Auswirkungen der Politik, des Programmes, der Planung (PPP Informationsbereitstellung zu den Umweltauswirkungen)
  • Verlässliche und reproduzierbare frühzeitige und maßstabsbezogen Überwachung der in der Prüfung identifizierten erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen der PPP
  • Vorhandene Überwachungssysteme können und sollen genutzt werden
  • Identifikation der Wirkungszusammenhänge ist Voraussetzung für die Auswahl geeigneter Monitoring-indikatoren
  • Vom Indikator zur Monitoringmaßnahme in Abhängigkeit der Datenlage
  • Prüfrhythmus ist abhängig von Planart, Gegenstand, Indikator und Dynamik der Auswirkung
  • Konzentration auf die wesentlichen Aspekte und Abstimmung ist notwendig zum Beispiel Schwerpunktsetzung auf gesamthafte Auswirkungen und Abschichtung von Einzelaspekten
  • Verbesserung zukünftiger Planungen

Ziel

  • Kenntnis möglicher erheblicher Umweltauswirkungen und Wirkungszusammenhänge der Planung
  • Frühzeitige Identifizierung auch unvorhergesehener negativer Auswirkungen -Frühwarnsystem
  • In Folge: Qualitätssicherung der Planung - Nachbesserung beziehungsweise Gegensteuerung