Bewertungsgrundsätze

Es ist ausschließlich eine Befassung mit erheblichen Umweltauswirkungen von Plänen/Programmen vorgesehen. Sowohl der derzeitige Zustand als auch geplante und prognostizierte Zustände sind zu bewerten. Dabei werden diese Zustände in Beziehung zu Zielen gesetzt, d.h. ein Soll-Ist-Vergleich wird vorgenommen.

Für die Entscheidung über die Umweltauswirkungen bzw. deren Erheblichkeit sind grundsätzlich folgende Elemente Bestandteile der Prüfung:

  • erfassen,
  • gegenüberstellen,
  • vergleichen und
  • abwägen.