Daten und Informationen

Tipps zur Datenerhebung

Bei der Entscheidung, welche Daten und Informationen erforderlich sind und woher diese stammen können, ist auch zu klären, ob brauchbare (z.B. hinreichend aktuelle) Daten aus anderen Planungen (auch anderen Hierarchie-Ebenen), anderen Umweltprüfungen oder aus durchgeführten Monitorings zur Verfügung stehen. Damit muss auch mit einem vernünftigen im Sinne von (wirtschaftlich) vertretbaren Aufwand verbunden sein. Die Informationen beziehen sich auf die erheblichen Umweltauswirkungen von Plänen/Programmen. Dementsprechend kann die Auswahl tatsächlich erforderlicher Daten und Informationen getroffen werden.

Wenn Datenlücken und Wissensdefizite vorhanden sind, sollen die Entscheidungen über den Umgang damit auf deren Entscheidungserheblichkeit basieren. Die Informationen müssen ausreichend über das Vorhandensein potenzieller (erheblicher) Umweltauswirkungen Aufschluss geben.

Akzeptable Datenlücken und Wissensdefizite

Datenlücken und Wissensdefizite werden dann als akzeptabel eingestuft, wenn

  • sie nicht entscheidungserheblich für den Umweltbericht inklusive der Beurteilung der Umweltauswirkungen sind. Dies bedeutet, dass das Ergebnis nicht vom festgestellten Wissensdefizit oder einer Datenlücke abhängig ist und die Aussage stabil bleibt.
  • für die Beurteilung Detailinformationen erforderlich sind, die über den Detaillierungs- und Konkretisierungsgrad der Pläne/Programme hinausgehen und sicher gestellt ist, dass diesen Detailinformationen entweder in nachfolgenden Prüfungen (SUP oder andere Umweltprüfungen, insbesondere Umweltverträglichkeitsprüfungen) oder im Rahmen des Monitorings Rechnung getragen wird.

Die Anforderungen an die Genauigkeit und Detailliertheit der zugrunde liegenden Informationen und Daten sind umso höher, je bedeutender, empfindlicher, ökologisch wertvoller und schutzbedürftiger das betroffene Gebiet/Schutz­­­gut bzw. Schutzinteresse oder je gravierender der potenzielle Schaden ist.

Im Falle eines wichtigen Schutzguts/-interesses oder eines großen möglichen Schadens ist bei Unsicherheiten aufgrund von ungenügender Kenntnis oder unzureichenden Daten auch bei einer geringen Eintrittswahrscheinlichkeit von Erheblichkeit zu sprechen.