Scoping – Untersuchungsrahmen festlegen

Unter Definition der relevanten Zielsetzungen (welche Ziele verfolgt der Plan oder das Programm; welche Umweltschutzziele sind zu berücksichtigen) soll der Untersuchungsrahmen für die weitere Vorgangsweise festgelegt werden. Damit wird der Inhalt des Umweltberichts skizziert.

  • Festlegung der zu betrachtenden Aspekte (inkl. welche Prüftiefe, wo liegen Systemgrenzen)
  • Festlegung des Untersuchungsraumes
  • Festlegung des Prognosehorizonts
  • Vorschläge für Alternativen
  • Festlegung einer Untersuchungsmethodik
  • Angaben zu Informations- und Datenbedarf sowie -verfügbarkeit

Die SUP-Richtlinie legt in Artikel 5 die inhaltlichen Anforderungen des Umweltberichts fest. In Absatz 4 wird gefordert, dass die in Artikel 6 Abs. 3 genannten Behörden (sogenannte Umweltbehörden) bei der Festlegung des Umfangs und Detaillierungsgrads der in den Umweltbericht aufzunehmenden Informationen konsultiert werden müssen.