Öffentlichkeitsbeteiligung bedeutet die Möglichkeit aller betroffenen und/oder interessierten Personen und Personengruppen, ihre Interessen oder Anliegen in (strategische) Entscheidungsprozesse einzubringen.
Dies entspricht auch der Intention des Weißbuchs „Europäisches Regieren“: Die relevanten Akteure müssen in den Politikgestaltungsprozess einbezogen werden und zwar von der Konzipierung bis zur Durchführung.